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"Die Ordnung zur Förderung der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen in der Evangelischen Kirche der Pfalz" wurde aktualisiert und entsprechend umbenannt. Die bisherige Gültigkeit für Frauen und Männer wurde ausgeweitet auf Menschen aller Geschlechter. Sie umfasst nun also auch Menschen mit non-binärer oder transgeschlechtlicher Identität.
In dem gezeigten Auszug stehen die Grundsätze der Gleichstellungsarbeit in § 1, 1:
Vom 15.06.2023
Auf Grund des § 89 Absatz 1 der Kirchenverfassung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1983 (ABl. S. 26), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. November 2022 (ABl. S. 128) geändert worden ist, beschließt die Kirchenregierung:
§ 1
Grundsätze der Gleichstellungsarbeit
(1) Durch die Taufe sind Menschen aller Geschlechter gleichwertige Glieder der Kirche Jesu Christi und deshalb gleichberechtigte Kirchenmitglieder in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche). Sie dürfen wegen ihres Geschlechts nicht benachteiligt werden. Sie haben das Recht, sich – unabhängig von ihrer geschlechtlichen und sexuellen Identität - aufgrund ihrer Gaben, Interessen und Neigungen zu entwickeln, und zu entfalten und ihren Lebensweg und ihre soziale Rolle entsprechend zu wählen.
Die gesamte Ordnung können Sie hier einsehen.