-
Startseite / Materialien + Publikationen / Thema Vereinbarkeit
Die aktuelle Ordnung zur Förderung der Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) enthält zur Vereinbarkeit von Familien- und Care-Arbeit, Erwerbsarbeit, ehrenamtlicher Arbeit und Privatleben folgenden Paragraphen:
§ 2
Vereinbarkeit von Familien- und Care-Arbeit, Erwerbsarbeit, ehrenamtlicher Arbeit und Privatleben
(1) Familiengerechte Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und Homeoffice sollen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dienstlichen Belange ermöglicht werden.
(2) Die Wünsche Teilzeitbeschäftigter nach einer Arbeitszeitverlängerung sollen nach den einschlägigen gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen berücksichtigt werden.
(3) Dienststellenleitungen haben beurlaubte Beschäftigte – insbesondere denen, die aus familiären Gründen beurlaubt sind – durch geeignete Maßnahmen den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern.
(4) Vor der Ausschreibung von Leitungsstellen soll die Möglichkeit geprüft werden, diese im Teildienst bzw. in Teilzeit absolvieren zu können. Dies soll in der Ausschreibung sichtbar werden.
(5) Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubungen, Arbeitsplätze als dienstliche Aushilfe und flexible Arbeitszeiten dürfen das berufliche Fortkommen nicht beeinträchtigen, insbesondere dürfen sie sich nicht nachteilig auf dienstliche Beurteilungen und berufliche Aufstiegs- und Fortbildungschancen auswirken.
Der Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) ist im Oktober 2023 zum sechsten Mal mit dem Zertifikat zum „Audit Beruf und Familie“ der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung ausgezeichnet worden.
Das Zertifikat mit Prädikat steht für die besondere Anerkennung langjähriger, nachhaltiger familien- und lebensphasenbewusster Personalpolitik. Es gilt als Qualitätssiegel für eine strategisch angelegte Vereinbarkeitspolitik.
Eine Umfrage unter den Pfarrpersonen hat Erstaunliches offengelegt, so unter anderem dass ein Anteil von 20% als Single lebt, aber auch, dass es durchaus Wahrnehmungen eines unausgeglichenen Anteils von erholsamer Freizeit und Arbeitszeit gibt. Diese Erkenntnisse waren für die Regelungen wie die Beibehaltung der 36 Stunden-Regel im Unterschied zum allgemeinen Pfarrdienstrecht der EKD maßgeblich. Die komplette Untersuchung findet sich hier Life-Work-Balance Pfarrpersonen 2011/12 … hier als PDF.
Nach den Pfarrpersonen wurden die gemeindenahen Dienste in den Blick genommen. Die Ergebnisse wurden den Verantwortlichen zur Weiterarbeit übergeben, die Zusammenfassung der Ergebnisse ist hier zu finden: Life-Work-Balance gemeindenahe Dienste 2014/15… hier als PDF.
Die Evangelische Kirche der Pfalz ist zum dritten Mal mit dem Zertifikat "Audit Beruf und Familie" der gemeinnützigen Hertie-Stiftung auszeichnet worden.
Ebenso hat das Diakonische Werk Pfalz das Evangelische Gütesiegel erhalten und wurde somit als familienfreundlicher Arbeitgeber zerfifiziert.