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Was Gleichstellungsarbeit regelt und zu tun hat, definiert die Ordnung der Gleichstellungsstelle. So heißt es dort: „Durch die Taufe sind Frauen und Männer gleichwertige Glieder der Kirche Jesu Christi. In der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) sind deshalb Frauen und Männer gleichberechtigte Kirchenmitglieder. Sie dürfen wegen ihres Geschlechts nicht benachteiligt werden. Sie haben das Recht, sich aufgrund ihrer Gaben, Interessen und Neigungen zu entwickeln und zu entfalten und ihren Lebensweg und ihre soziale Rolle entsprechend zu wählen.“ Weiteres in der Ordnung der Gleichstellung 2015 … hier als PDF